Webschriften einfach einbetten und testen
Google geht mit großen Schritten voran und bietet eine tolle Möglichkeit Schriften online (in Größe, Art, Laufweite, mit/ohne Schatten etc.) zu testen und simple einzubetten:
http://code.google.com/webfonts/preview#font-family=Vollkorn
Fotos, Filme, Bildrechte: Was darf ich auf der eigenen Website veröffentlichen?
“Visuelle Inhalte wie Bilder, Grafiken und Videos stehen bei Seitenbetreiber und Webdesigner hoch im Kurs. Kein Onlineshop und keine Unternehmenswebsite kommt ohne hochwertiges Bildmaterial aus. Aber auch Blogger oder private Seitenbetreiber setzen zunehmend Bilder auf der eigenen Website ein.
In Bezug die rechtliche Seite im Zusammenhang mit Nutzungsrechte, Urheberschaft & Co. herrscht aber oft große Unsicherheit. Unzählige Blogger, Seiten- und Shopbetreiber wurden bereits wegen rechtswidriger Nutzung von Bildmaterial abgemahnt. Dabei kann man Abmahnungen im Bereich der Bildnutzung leicht verhindern, wenn einige Grundregeln eingehalten werden.”
Musterwiderrufsbelehrung
Für alle Online-Händler gelten ab 11. Juni 2010 neue Regelungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht. Erstmalig erhalten die Musterwiderrufs- und Rückgabebelehrungen den Rang eines formellen Gesetzes. Damit sind sie nicht mehr angreifbar durch die Instanzengerichte.
Eine der wesentlichen Änderungen ist die Aufnahme der Musterwiderrufs- und Musterrückgabebelehrung in Anhang 1 und 2 zu Art. 246, § 2 Abs. 3 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB). Hierdurch erlangt die Musterbelehrung den Rang eines formellen Gesetzes. Zudem wird durch einen neuen § 360 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB explizit festgeschrieben, dass jeder, der die Muster aus dem EGBGB verwendet, die gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte Widerrufsbelehrung erfüllt. Damit gibt die Verwendung der Musterbelehrung erstmals Rechtssicherheit, da sie einer Beurteilung durch die Gerichte entzogen und abmahnsicher ist.
http://www.berlin.ihk24.de
Google / Online Schriften einbetten
Bisher war es nur sehr schwer möglich eine andere Schrift auf den eigenen Webseiten anzeigen zu lassen – da nicht jeder Zugriff auf diese Schriften hat und damit die verwendete Schrift nicht angezeigt werden kann.
Jetzt ist es soweit und Google sichert sich auch dieses Feld: Unter: http://code.google.com/webfonts kann man sich kostenlos den SourceCode holen, um die angezeigten/angebotenen Schriften auch auf seiner eigenen Webseite zu verwenden.
Wir finden das Toll!
Google Opt-Out Add-ons für Browser von Google Analytics
Google Analytics – Ja oder Nein?
Für uns stellt sich diese Frage jetzt nicht mehr. Nach langjährigem Streit von Google Analytics mit den Verbraucher-/Datenschützer in Deutschland bietet Google jetzt ein PlugIn für den Browser an, mit welchem man die Übermittlung der Daten an GoogleAnalytics abschalten/verbieten kann.
Sollte sich dieses Plug-In rumsprechen – werden alle GoogleAnalytics-Statistiken unbrauchbar. Wir haben es gleich installiert.
Direct Link Downloadhttp://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Google Plattform mit mehr Hintergründen und Informationen ConversionRoom
Einführung POST-Umsatzsteuer zum 01.07.2010
Mit dem im März 2010 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben wurden insbesondere Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Beschränkung der bisherigen Umsatzsteuerbefreiung für Post-Dienstleistungen auf Post-Universaldienstleistungen.
Ab dem 1. Juli 2010 sollen nunmehr nur noch Post-Universaldienstleistungen, mit denen – durch einen oder mehrere Unternehmer – eine Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt wird. Umsatzsteuerpflichtig werden alle individuell vereinbarten Leistungen sowie Leistungen zu Sonderkonditionen. Je nach Ausgestaltung können hiervon z.B. Mailing-Aktionen betroffen sein, da die Einführung der Umsatzsteuer teilweise zu prozessualen bzw. produktspezifischen Änderungen führt und die von der Post in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Endlich Ordnung! Virtueller Zettelkasten
Ein wunderbares Tool um den Schreibtisch und Bildschirm von lästigen Post-Its, beschriebenen Rückseiten von Visitenkarten und/oder anderen Hilfsmitteln zu befreien. Einfach ablegen – der Zettelkasten schafft Ordnung – ist klein und bewegt sich mit einer Verknüpfung auch nicht vom Desktop – wie so manch eine Notioz schon im Mülleimer gelandet ist.
Eigenerfahrung: Nicht so viele Schlagwörter anlegen – sondern nur wenige übersichtliche und sinnvolle. Die Suchfunktion ist großartig und findet alle anderen Begriffe die man zum Vermerk setzen kann.
Neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Seit dem 17. Mai gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV).
Auf Grund dieser VO sollten Sie Ihre Angaben im Impressum ergänzen, bzw. verändern.
Wichtige Änderungen sind der Pflichteintrag der Berufshaftpflichtversicherung (Name und Geltungsbereich), außerdem Adressen von zuständigen Kammern, sowie die AGBs und Vertragsklauseln und die wesentlichen Merkmale von Ihren Dienstleistungen.
Bestimmte Branchen sind von dieser Verordnung ausgeschlossen.
TOP 20 Webseiten PageImpressions (IVW)
TOP 20 Webseiten nach Webseitenaufrufen (PageImpressions)
Aktuelle Zahlen vom März 2010 (IVW – Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.)
- T-Online Contentangebot 458.297.259
- MSN 273.389.822
- yahoo 210.779.090
- wer-kennt-wen.de 187.274.074
- schülerVZ 164.049.132
- StudiVZ 162.006.604
- ProSieben Online 145.416.323
- Bild.de 137.332.708
- SPIEGEL ONLINE 128.117.433
- meinVZ 125.429.849
- AOL 77.312.260
- mobile.de Der Automarkt 70.664.061
- RTL.de 55.990.499
- CHIP Online 51.625.100
- MySpace 51.062.262
- MyVideo 48.346.029
- wetter.com 43.079.368
- Arcor.de 42.259.553
- WetterOnline 37.834.140
- Lokalisten 36.183.184
kostenfreier Soziogramm-Editor
Das kostenfreie Programm Soziogramm.exe vereinfacht Lehrern und Psychologen das Zeichnen und die Auswertung von Soziogrammen. Die gegenseitige Zuneigung/Abneigung von Gruppenmitgliedern kann einfach mit Hilfe der Maus in eine Tabelle eingegeben werden. Der Computer zeichnet anhand dieser Zeichnung das Soziogramm. Einzig die Position der einzelnen Personen auf dem Blatt muss noch per Maus (ziehen) festgelegt werden.
Sicher aber auch toll, um Gruppendynamische Prozesse abzubilden und/oder Abteilungen untereinander.